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28 März 2024

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Genug Grip für jedes Wetter

Das sollten Hauseigentümer zur Verkehrssicherungspflicht wissen

01.03.2021

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Stufen und Platten rutschsicher machen

Die Verantwortung der Eigentümer betrifft fest und sicher sitzende Dachziegel ebenso wie zum Beispiel das Ausstatten von Außentreppen mit rutschsicheren Belägen und einem stabilen Geländer. Selbst bei Eis und Schnee müssen Wege und Treppen sicher zu begehen sein. Kommt es dennoch zu einem Unfall, muss der Eigentümer unter Umständen nachweisen, dass er seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat - andernfalls kann er bei Schäden in Haftung genommen werden. Zur Vorsorge ist es unter anderem sinnvoll, Beläge und Treppenstufen im Außenbereich mit Antirutschmitteln zu behandeln. Dazu die Flächen erst reinigen und dann geeignete Produkte wie Supergrip auftragen. Nach einer kurzen Einwirkzeit sind die Oberflächen rutschhemmend und können wieder betreten werden. Die ursprüngliche Optik bleibt dabei meist unverändert.

Gefahrenstellen auch im Haus absichern

Die Flächen lassen sich fast ganzjährig schnell und sicher behandeln. Wichtig ist nur, dass die Temperaturen mindestens acht Grad Celsius betragen. So kann das Mittel gut einwirken. Außerdem sollten sich Hausbesitzer dafür einen regenfreien Tag aussuchen. Das Material ist ökologisch unbedenklich, frei von Lösemitteln und biologisch abbaubar. Unter www.supergrip.de gibt es weitere Verarbeitungshinweise und Adressen von Fachhändlern. Gefahren lauern jedoch nicht nur außen. Auch im Haus lassen sich gefährliche Oberflächen, glatte Bodenplatten, Bade- und Duschwannen mit einer Antirutschbehandlung sicherer machen.

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