• Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Tel.: 05141 - 299 50 60 |
  • Kontakt

18 April 2024

bildbildbildbild

Zuschüsse für smarte Technik

Altersgerecht umbauen

28.07.2021

titel

Foto: epr/Jung.de

titel

Foto: epr/Jung.de

titel

Foto: epr/Jung.de

Beitrag teilen

(epr) Mehr Sicherheit und höherer Komfort im Zuhause: Wer hier nachrüsten möchte, dem bietet die KfW einen Förderkredit an, der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 50.000 Euro unterstützt. Die Förderung gilt für Vorhaben, die den Einbruchschutz erhöhen oder die Barrierefreiheit verbessern sowie für den Kauf von neu umgebautem Wohnraum.

Die passende Gebäudetechnik für die Projekte zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz bietet JUNG. Förderfähige Produkte, die den KfW-Anforderungen entsprechen, müssen einfach zu bedienen sein und eine intelligente Verknüpfung aufweisen. Zudem sollen sie die Kommunikation erleichtern sowie Sicherheit und Orientierung bieten. JUNG Lösungen, die all diese Vorgaben erfüllen, fallen in den von der KfW definierten Förderbereich 6 „Sicherheit, Orientierung und Kommunikation“. Der Kredit fördert also z. B. Bedienelemente, die Menschen jeden Alters die Verwendung der Gebäudetechnik erleichtern, wie etwa intuitiv bedienbare Schalter oder das einfach zu steuernde Türkommunikationssystem. Außerdem werden auch „Altersgerechte Assistenzsysteme“ gefördert. Die KfW versteht unter Assistenzsystemen Installationen, die eine intelligente Umgebung gestalten, den Alltag erleichtern und die Bewohner situationsabhängig unterstützen und entlasten. Darunter fallen zahlreiche Lösungen, die sich mithilfe von JUNG eNet SMART HOME und JUNG KNX gut umsetzen lassen. 

bild Foto: epr/Jung.de

Das Angebot der KfW fördert Umbaumaßnahmen in bestehenden Immobilien oder den Ersterwerb von neu barrierereduzierten Häusern oder Wohnungen. Wichtig dabei ist, dass die Kosten im Zusammenhang mit einer fachgerechten Durchführung entstehen und das Projekt erst nach der Prüfung durch die KfW beginnt. Der KfW-Förderkredit 159 heißt „Altersgerecht Umbauen“ und kann von Vermietern, Mietern oder Bauherren jeden Alters beantragt werden. Alternativ können Privatpersonen einen KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung (455-B) oder Einbruchschutz (455-E) beantragen. Der Fachpartner in der Nähe ist unter www.mein-elektroinstallateur.de zu finden; der Antrag muss vor Beginn des Projektes bei der Hausbank eingereicht werden, da die Kredite der KfW über Banken, Sparkassen und Versicherungen vergeben werden.

Weitere Berichte aus der Kategorie

Dies könnte Sie auch interessieren

Anzeige ad

© Copyright mvc.medien